Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung. Die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Allgemeine Pflichten des Kunden
- Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug
- Bestimmungen für Kauf von Waren (inkl. digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln)
- Bestimmungen für Hosting und virtuelle Server
- Bestimmungen für die Registrierung einer Domain
- Bestimmungen für Schulungen
- Bestimmungen für Onlinemarketing (SEO, Influencer Marketing, Content Marketing, Social-Media-Marketing)
- Bestimmungen für Webdesign
- Bestimmungen für die Anpassung Standardsoftware
- Haftung
- Abwerbeverbot
- Geheimhaltung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
1.1 Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von der easyRMA® GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sofern der Kunde eigene AGB einbeziehen will, die unseren AGB widersprechen, wird dem bereits jetzt widersprochen.
1.2 Die Angebote der easyRMA® GmbH richten sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.3 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
1.4 Die aktuellen AGB können über https://www.easyrma.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abgerufen und ausgedruckt werden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kann über unseren Onlineshop oder nach einem individuellen Angebot abgeschlossen werden. Alle Preise sind in EURO angegeben. Es ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.
2.1 Onlineshop
Die Angebote in unserem Onlineshop stellen keine verbindlichen Angebote auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen, in dem Onlineshop zu bestellen.
Ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) wird durch die Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abgegeben. Nach Eingang dieses Angebots bei der easyRMA® GmbH erhält der Kunde eine automatisch erzeugte Email, mit ihm der Erhalt der Bestellung bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebots dar, ein Vertrag kommt durch die Bestellbestätigung noch nicht zustande. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots oder mit Durchführung der Leistung durch die easyRMA®GmbH kommt der Vertrag zustande.
2.2 Individuelles Angebot
Nach der Vorlage eines individuellen Angebots durch die easyRMA® GmbH erfolgt der Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses durch die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden.
2.3 Bei Domainregistrierung gilt ergänzend:
Im Rahmen einer Domainregistrierung beschränkt sich die Aufgabe der easyRMA® GmbH auf die Vermittlungstätigkeit hinsichtlich einer gewünschten Domain (sog. Geschäftsbesorgungsverhältnis), während der Domainregistrierungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem für die jeweilige Domain zuständigen Registrar bzw. der Vergabestelle geschlossen wird. Es sind von dem Kunden daher auch die Registrationsbedingungen, Richtlinien und AGB des jeweiligen Registrars bzw. der Vergabestelle zu beachten, die im Falle eines Widerspruchs zu unseren Bedingungen Vorrang haben. Es folgt eine Liste der Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Vergabestellen bzw. des Registrars:
.de-Domain | .biz-Domain | ||
.com-Domain | .eu-Domain | http://eurid.eu | |
.info-Domain | .net-Domain | ||
.org-Domain | .at-Domain | ||
.be-Domain | https://www.dnsbelgium.be | .dk-Domain | http://richtlinien.kundenserver.de/registrar/DE/lt.html |
.nl-Domain | https://www.sidn.nl/ | .support-Domain | https://donuts.domains/about/policies/ |
.ch-Domain | http://switch.ch | .wiki-Domain | https://toplevel.design/policy/ |
.fr-Domain | https://www.afnic.fr/medias/documents/AFNIC-_data_publication_and_access_policy_2012_.pdf |
3. Allgemeine Pflichten des Kunden
3.1 Sämtliche, für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Informationen, hat der Kunde der easyRMA® GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören auch auftretende Probleme oder Änderungswünsche.
3.2 Der Kunde hat der easyRMA® GmbH alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Zugangsdaten zum vereinbarten Termin oder auf Anforderung mitzuteilen.
3.3 Eine Nachforschungspflicht/Anforderungspflicht gibt es für die easyRMA® GmbH nicht.
3.4 Die Vertragspartner erteilen sich Anweisungen so rechtzeitig, dass eine angemessene Zeit für die Umsetzung verbleibt.
3.5 Wird dem Kunden ein Passwort zugeteilt, hat er es umgehend zu ändern und ein selbst gewähltes und sicheres Passwort einzustellen. Die Verantwortung hinsichtlich der Verwaltung und sicheren Verwahrung der Kundendaten und Passwörter trägt der Kunde selbst.
3.6 Der Kunde schafft alle in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen, damit die easyRMA® GmbH die vereinbarte Leistung erbringen kann. Er stellt erforderliche Hard- und Software, Remote-Zugänge sowie Speicherplatz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wird die easyRMA® GmbH beim Kunden vor Ort tätig, stellt dieser unentgeltlich und rechtzeitig die erforderlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.7 Der Kunde hat alle aus seiner Sphäre stammenden Daten zu sichern, bevor er sie an die easyRMA® GmbH übergibt oder zur Bearbeitung durch die easyRMA® GmbH freigibt. Der Kunde hat ebenfalls eine umfassende Datensicherung durchzuführen, bevor die easyRMA® GmbH auf die Hardware des Kunden zugreift.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen von der easyRMA® GmbH nach Leistungserbringung und Übergabe bzw. Zugang einer Rechnung innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
4.2 Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden auf die von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speichermedien zu sperren. Die easyRMA® GmbH wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels per E-Mail an die von dem Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Bei Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrten Zugangs fort.
4.3 Überzahlt der Kunde die easyRMA® GmbH, so ist easyRMA® GmbH nicht in der Prüfpflicht etwaiger zu viel geleisteter Beträge. Der Kunde hat diesen Betrag selbständig schriftlich anzufordern. Bei Überzahlungen kann die easyRMA® GmbH ein Verwahrentgelt von 5 % der überzahlten Summe monatlich geltend machen.
4.4 Der Kunde kann die easyRMA® GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Rechnungen erteilen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet. Sofern die Gebühren der Bank höher ausfallen, werden diese weitergereicht.
4.5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so ist die easyRMA® GmbH berechtigt Mahngebühren in Höhe von insgesamt 40,00 € geltend zu machen.
4.6. Für kostenlos von der easyRMA® GmbH bereitgestellte Inhalte, Waren und Dienstleistungen übernimmt diese keinen kostenlosen Support. Dieser ist gesondert zu beauftragen und ist kostenpflichtig.
4.7. Befindet sich der Kunde in einem Insolvenzantragsverfahren, Insolvenzeröffnungsverfahren, eröffneten Insolvenzverfahren oder ist der Kunde liquidiert oder auf andere Weise zahlungsunfähig, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Vertrag per sofort aufzulösen. Alle Daten werden ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zwei Monate vorgehalten.
5. Bestimmungen für Kauf von Waren (inkl. digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln)
5.1 Warenlieferungen / Überlassung von digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln
5.1.1 Die easyRMA® GmbH versendet bestellte Ware an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Lieferanschrift. Ist eine Zustellung beim Kunden nicht möglich und sendet das Transportunternehmen die Ware an die easyRMA® GmbH zurück, trägt der Kunde die Kosten für den Übersendungsversuch, es sei denn, dass er die Unmöglichkeit der Zustellung nicht zu vertreten hat oder vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die easyRMA® GmbH dem Kunden die Übersendung zeitlich angemessen vorher angekündigt hatte.
5.1.2 Die easyRMA® GmbH stellt die digitalen Inhalte per Download und Lizenzschlüssel per E-Mail zur Verfügung.
5.1.3 Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert die easyRMA® GmbH die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb des Willens der easyRMA® GmbH liegen, entbinden die easyRMA® GmbH in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
5.2 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln
Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die easyRMA® GmbH dem Kunden an den überlassenen digitalen Inhalten ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen Inhalte zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung von der easyRMA® GmbH nicht gestattet, die von der easyRMA® GmbH überlassenen Inhalte oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben.
Erst nach vollständiger Leistung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung, wird die Einräumung der Rechte an den Kunden wirksam. Eine vorläufige Gestattung der Nutzung der Inhalte kann die easyRMA® GmbH auch vor diesem Zeitpunkt vornehmen, ohne dass dadurch die Nutzungsrechte an den Kunden übergehen.
5.3 Eigentumsvorbehalt
Die easyRMA® GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
5.4 Gewährleistung
5.4.1 Die von der easyRMA® GmbH gelieferten Waren hat der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich am selben Tag nach dem Empfang der Ware anzuzeigen. Später festgestellte verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde hat nachzuweisen, warum der Mangel erst später festgestellt werden konnte. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten verletzt.
5.4.2 Für den Fall, dass ein Mangel vorliegt, kann die easyRMA® GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern (Nacherfüllung). Der Kunde kann den entsprechenden mangelbehafteten Teil mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt.
5.4.3 Ab der Ablieferung der Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Abkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der easyRMA® GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
5.4.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
5.4.5 Es gelten die Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller, sofern die easyRMA® GmbH nicht Hersteller der Ware ist.
6. Bestimmungen für Hosting und virtuelle Server
6.1 Leistungen von der easyRMA® GmbH
6.1.1 Die easyRMA® GmbH erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt die easyRMA® GmbH dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem bestimmten Umfang ablegen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der easyRMA® GmbH.
6.1.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter einer dem Kunden zugeteilten Internet-Domain zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen der easyRMA® GmbH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von der easyRMA® GmbH betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der easyRMA® GmbH nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
6.1.3 Die easyRMA® GmbH bietet ihre Dienste unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit an. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden der easyRMA® GmbH nicht gewährleistet werden. Die easyRMA® GmbH bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der easyRMA® GmbH stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
6.1.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von der easyRMA® GmbH regelmäßig gesichert. Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der easyRMA GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Servern.
6.1.5 Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen der easyRMA® GmbH zu gewährleisten, so wird die easyRMA® GmbH dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Kunde hat die easyRMA® GmbH in diesem Fall bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig – das heißt bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt – zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Kunde die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber der easyRMA® GmbH, kann die easyRMA® GmbH das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.
6.1.6. Aufgrund der steigenden Strompreise sieht sich die easyRMA® GmbH leider gezwungen, die Preise unserer Hostingpakete um den entsprechenden Prozentsatz der gestiegenen Strommehrkosten zu erhöhen. Die Erhöhung findet jeweils zum Quartalsanfang statt und wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die genaue Ausrechnung der Stromkosten kann sich der Kunde bei der easyRMA® GmbH erfragen. Die easyRMA® GmbH verpflichtet sich, die Ausrechnung innerhalb von 7 Tagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern er diese anfragt.
6.2 Leistungsänderungen
6.2.1 Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern und/oder anzupassen, soweit es für den Kunden vorteilhaft oder mindestens zumutbar ist. Gründe für eine Änderung und/oder Anpassung des Leistungsangebots können insbesondere technische bzw. prozessuale Erforderlichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Schließung von Sicherheitslücken) oder auch eine Verpflichtung aufgrund der aktuellen Rechtslage, eines gegen die easyRMA® GmbH gerichteten Urteils oder einer Behördenentscheidung sein.
6.2.2 Damit eine von der easyRMA® GmbH vorgenommene Änderung und/oder Anpassung unter die Ziffer 6.2.1 fällt, muss sie wesentlichen Einfluss auf das Leistungsangebot der easyRMA® GmbH haben, sodass insbesondere rein optische Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind.
6.3 Pflichten des Kunden
6.3.1 Legt der Kunde auf dem von der easyRMA® GmbH zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dateien bzw. Inhalte ab, die urheberrechtlichem oder datenschutzrechtlichem Schutz unterliegen, so wird der easyRMA® GmbH gleichzeitig gestattet, diese Dateien bzw. Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen und zu übermitteln, sofern dies im Rahmen von Abfragen über das Internet oder zur Datensicherung notwendig ist. Die Prüfung, ob eine Nutzung personenbezogener Daten durch den Kunden in datenschutzrechtlich zulässiger Weise erfolgt, liegt allein in seiner eigenen Verantwortung.
6.3.2 Dem Kunden ist nicht gestattet, rechtswidrige oder rechtsverletzende Daten bzw. Inhalte auf dem von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speicherplatz abzulegen. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass keine Gefährdung des Servers bzw. des Kommunikationsnetzes von der easyRMA® GmbH sowie der dort hinterlegten Daten durch von ihm installierte und verwendete Inhalte und Anwendungen besteht. Ebenso dürfen diese Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. easyRMA® GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Sollten Ersatzansprüche von Dritten (einschließlich aller Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) dennoch gegenüber der easyRMA® GmbH geltend gemacht werden, hat der Kunde die easyRMA® GmbH von sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen und der easyRMA® GmbH sämtlichen diesbezüglich entstehenden Schäden zu ersetzen, es sein denn, die easyRMA® GmbH hat die Rechtsverletzung zu vertreten ist. Sollte die easyRMA® GmbH in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet, der easyRMA® GmbH vollumfänglich zu informieren, um der easyRMA® GmbH eine Prüfung und Verteidigung zu ermöglichen.
6.3.3 Dem Kunden obliegt es, seine Daten auf einem separaten Speichermedium (nicht auf den Servern der easyRMA® GmbH) zu sichern. Er ist verpflichtet, am Ende eines Arbeitstages die von ihm auf dem Server der easyRMA® GmbH abgelegten Daten zu sichern, wenn durch ihn oder von einem von ihm beauftragten Dritten Änderungen am Datenbestand vorgenommen wurden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, seine Daten vollumfänglich zu sichern, wenn durch die easyRMA® GmbH Serverarbeiten und/oder die Installation von Hard- oder Software vorgenommen werden. Die Sicherung hat in dem Fall vor Beginn der Arbeiten der easyRMA® GmbH zu erfolgen.
6.3.4 Feste IP-Adressen, die die easyRMA® GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, dürfen von der easyRMA® GmbH geändert werden. Die Voraussetzungen für eine Änderung sind dieselben der Berechtigung zur Leistungsanpassung/-änderung gemäß Ziffer 6.2.1.
6.3.5 Sollte eine Anpassung bzw. Änderung im Rahmen der Systeme von der easyRMA® GmbH notwendig sein, ist der Kunde in einer ihm zumutbaren Weise verpflichtet, daran mitzuwirken. Dies kann beispielsweise durch die erneute Übermittlung bzw. Eingabe der Kundendaten und/oder der Umstellung seiner eigenen Systeme erfolgen.
6.3.6 Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt. Dem Kunden ist außerdem untersagt, die von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Server zu nutzen, um Anonymisierungsdienste zur Verfügung zu stellen.
6.4 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
6.4.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich um die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit, wenn keine Partei ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jeweiligen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigt.
6.4.2 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
6.4.3 Hat der Kunde auf dem von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speichern Daten bzw. Inhalte hinterlegt, werden ihm diese Daten bzw. Inhalte im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf einem separaten Datenträger zur Verfügung gestellt. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von der easyRMA® GmbH bleiben unberührt.
6.5 Haftung
6.5.1 Sollte es durch die easyRMA® GmbH im Rahmen der Dienstleistungserbringung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zu einem fahrlässigen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz oder gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Verordnung, Verpflichtung oder Verfügung (z.B. durch die Bundesnetzagentur) kommen, wird die Haftung von der easyRMA® GmbH für mögliche Vermögensschäden gegenüber dem Kunden, als Endnutzer, gemäß § 44a TKG beschränkt.
6.5.2. Ansonsten gelten die unter Ziffer 12 dieser AGB aufgeführten Haftungsregelungen.
7. Bestimmungen für die Registrierung einer Domain
7.1 Die Zuteilung des Domainnamens gilt erst dann als tatsächlich erfolgt, wenn eine entsprechende Bestätigung von der easyRMA® GmbH gegenüber dem Kunden ausgesprochen wird. Da die easyRMA® GmbH auf die Vergabe einer Domain keinen Einfluss hat, sind auch Haftung und Gewährleistung in Bezug auf die Zuteilung einer bestimmten, durch den Kunden bestellten Domain ausgeschlossen.
7.2 Der Kunde unterliegt einer Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen von Abläufen der Registrierung, Übertragung und/oder Löschung von Domains ebenso wie im Rahmen von Änderungen der Datenbankeinträge durch die Vergabestellen. Die Mitwirkung muss für den Kunden zumutbar sein.
7.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm gewählten Domains sowie die über die jeweilige Domain abrufbaren Inhalte gesetzeskonform sind. Insbesondere dürfen dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße durch die vom Kunden gewählten Domains und darunter abrufbaren Inhalte. Sollten Ersatzansprüche von Dritten dennoch gegenüber der easyRMA® GmbH geltend gemacht werden, hat der Kunde die easyRMA® GmbH von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (inkl. solcher zur angemessenen Rechtsverteidigung) freizustellen und hat der easyRMA® GmbH sämtlichen diesbezüglich entstehenden Schäden zu ersetzen.
7.4 Die easyRMA® GmbH ist dazu berechtigt, die Erreichbarkeit einer Domain bzw. die Verfügbarkeit von Webseiteninhalten vorübergehend oder mitunter auch dauerhaft zu unterbinden, falls objektive Umstände darauf hindeuten, dass ein mit der Domain oder den Inhalten verbundener Rechtsverstoß vorliegt.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, der easyRMA® GmbH unverzüglich zu informieren, falls er gegenüber der Vergabestelle oder dem Registrar den Verzicht auf eine Domain erklärt.
7.6 Sollte der Kunde den mit der easyRMA® GmbH geschlossenen Vertrag kündigen, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Registrar bzw. der Vergabestelle. Das zuletzt genannte Vertragsverhältnis kann nur durch gesonderte, ausdrückliche und schriftliche Kündigung beendet werden, die in jedem Fall an die easyRMA® GmbH zu richten sind. Als Provider verwaltet die easyRMA® GmbH die Domain und leitet Mitteilung an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar weiter. Sind Kunde und Domaininhaber verschieden, ist die schriftliche Einwilligung des Domaininhabers in die Kündigung erforderlich.
7.7. Möchte der Kunde die bei der easyRMA® GmbH registrierte Domain ordentlich kündigen, ist dies unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Handelt es sich um eine der nachfolgenden Top-Level-Domains, beträgt die Frist sechs Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit: .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu. Im Übrigen beträgt die Frist drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
7.8. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit der easyRMA® GmbH, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über die easyRMA® GmbH registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf Weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch die easyRMA® GmbH.
7.9 Im Falle einer Kündigung des zwischen dem Kunden und der easyRMA® GmbH bestehenden Vertrages, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns mitzuteilen, wie mit der registrierten Domain umzugehen ist und ob sie beispielsweise gelöscht werden soll. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er der easyRMA® GmbH gegenüber weiterhin zur Vergütung verpflichtet. Die easyRMA® GmbH wird dem Kunden im Falle einer Kündigung über die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse ergänzend auf diese Mitteilungspflicht hinweisen. Sollte auch dann nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine entsprechende Mitteilung erfolgen, wird die easyRMA® GmbH die Domain an die direkte Verwaltung der zuständigen Vergabestelle übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freigeben.
7.10 Die easyRMA® GmbH ist dazu berechtigt, die Domain des Kunden an die direkte Verwaltung der zuständigen Vergabestelle zu übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freizugeben, falls der Kunde sie nicht spätestens zum Beendigungstermin des zwischen dem Kunden und der easyRMA® GmbH geschlossenen Domainverwaltungsvertrages in die Verwaltung durch einen anderen Provider übergeben hat. Diese Berechtigung gilt auch in Fällen einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der Übernahme durch den neuen Provider.
7.11 Die easyRMA® GmbH stellt Domains bzw. Domainnamen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bereit und gibt keine ausdrückliche Zusicherung oder eine Garantie, dass diese stets verfügbar, fehlerfrei, zuverlässig, unterbrechungsfrei und den Anforderungen des Kunden entsprechend sind. Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Domain bereitgestellte Angebote und Ergebnisse (wie zum Beispiel auch Supportdienste) stets effektiv, akkurat, zuverlässig und ihren Anforderungen entsprechend funktionieren.
8. Bestimmungen für Schulungen
An den Schulungsunterlagen wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
9. Bestimmungen für Onlinemarketing (SEO, Influencer Marketing, Content Marketing, Social-Media-Marketing)
9.1 SEO (Suchmaschinenoptimierung)
Die easyRMA® GmbH erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung entsprechend der konkreten Auftragserteilung. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Suchbegriffe werden von der easyRMA® GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Dabei werden die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung berücksichtigt und billiges Ermessen ausgeübt. Eine Gewährleistung oder Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der gewählten Suchbegriffe übernimmt die easyRMA® GmbH dabei nicht.
Der Auftraggeber akzeptiert, dass die easyRMA® GmbH keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen hat und dass Suchmaschinen ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern können. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte sonstige Positionierung, bestimmte Zugriffszahlen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet die easyRMA® GmbH daher nicht.
9.2 Influencer Marketing / Social-Media-Marketing
Die easyRMA® GmbH erstellt für den Kunden Werbekampagnen in sozialen Medien einschließlich Blogs. Soweit vereinbart, werden diese von Prominenten des Internets oder Videoherstellern als Subunternehmer durchgeführt werden. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen eines Product-Placements eine bestimmte Zahl an Aufrufen oder ein sonstiges Ziel erreicht wird.
Die easyRMA® GmbH haftet nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung und/oder für die rechtliche Zulässigkeit des Contents, Der Kunde ist für die rechtliche Überprüfung und Freigabe des Contents selbst verantwortlich. Sofern der Kunde eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies ausdrücklich mitzuteilen. Der Kunde stellt die easyRMA® GmbH hiermit ausdrücklich von jedweden, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung oder rechtlichen Unzulässigkeit ergebenden Verpflichtungen frei und ersetzt der easyRMA® GmbH sämtliche hiermit zusammenhängenden Schäden.
9.3 Content Marketing
Die easyRMA® GmbH konzipiert eine Strategie, mit der für die Internetseite des Auftraggebers relevante Inhalte geschaffen werden sollen, um das Internetangebot des Auftraggebers für dessen Nutzer zu verbessern. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
9.4 Subunternehmer
Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
10. Bestimmungen für Webdesign
10.1 Die easyRMA® GmbH erstellt für den Kunden Webseiten. Dies umfasst die Programmierung der Webseiten unter Einbeziehung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde die für die Ausstattung der Internetseite zu verwendenden Texte und Bilder bereitzustellen. Geschuldet ist die Erstausstattung mit Inhalten, die darüberhinausgehende Pflege und Fortentwicklung der Webseite kann von der easyRMA® GmbH in einer gesondert zu schließenden Vereinbarung übernommen werden. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
10.2 Bei der Gestaltung von Internetseiten erfolgen Zwischenabnahmen
– nach der Bereitstellung eines Grobkonzeptes, welches die wesentlichen Anforderungen an die Internetseite wiedergibt und
– nach der Bereitstellung eines Block-Layouts, welches die Gestaltung und Struktur der Internetseite veranschaulichten.
Die finale Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Internetseite.
10.3 Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die der Abnahme entgegenstehenden Mängel innerhalb von sieben Werktagen so detailliert schriftlich zu beschreiben, dass der easyRMA® GmbH eine Identifikation und Beseitigung der Mängel möglich ist. Mangelhaft ist die Leistung, wenn sie von der vereinbarten Leistung abweicht oder, für den Fall, dass keine konkrete Vereinbarung getroffen wurde, wenn Sie von der Leistung abweicht, wie sie nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erwartet werden konnte. Fehlt es an einem Mangel oder beanstandet der Kunde erstmals Umstände, die er bereits bei einer vorangegangenen Abnahmeprüfung hätte erkennen können, gilt das Nachbesserungsverlangen als Änderungswunsch. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.
10.4 Ohne eine gesonderte Vereinbarung ist die easyRMA® GmbH nicht zum Hosting (Bereitstellen von Speicherplatz und Anbindung an das Internet) der Internetseite verpflichtet. Ist die Webseite abgenommen, nennt der Kunde der easyRMA® GmbH innerhalb von 10 Werktagen die erforderlichen Zugangsdaten und sonstigen notwendigen Informationen, damit die Webseite auf einen über das Netzwerk erreichbaren Server aufgespielt werden kann. Schlägt das Aufspielen der Internetseite aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehl, gilt der erneute Versuch des Aufspielens als gesondert beauftragte Leistung.
11. Bestimmungen für Anpassung von Standardsoftware
11.1 Diese Bestimmungen gelten für individuelle Anpassungen der im Vertrag genannten Standards Software durch die easyRMA® GmbH auf die Bedürfnisse des Kunden und/oder dessen Hardware. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
11.2 Sofern die Installation per Fernzugriff erfolgt, gelten besondere Anforderungen an die Hardware und Software des Kunden, auf die der Kunde vor Abgabe seines Angebotes gesondert hingewiesen wird.
11.3 Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung oder Teilleistung teilt die easyRMA® GmbH dies dem Kunden mit, der dann prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wurde die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die (Teil-)Leistungen abzunehmen. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen der easyRMA® GmbH unverzüglich innerhalb von sieben Werktagen schriftlich detailliert mitzuteilen. Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird die easyRMA® GmbH hierzu unverzüglich Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.
11.4 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Abnahme- und Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte zur Verfügung.
11.5. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach der Ablieferung durch die easyRMA® GmbH, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der easyRMA® GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung von Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat die easyRMA® GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so kann die easyRMA® GmbH sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen.
11.6 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der easyRMA® GmbH nur durch die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich festzulegen. Von dieser Verpflichtung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden. Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert die easyRMA® GmbH die beauftragten Leistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb des Willens der easyRMA® GmbH liegen, entbinden die easyRMA® GmbH in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
11.7 Der Kunde stellt sicher, dass er für die Arbeiten an der Software über die erforderlichen Berechtigungen verfügt. Er stellt die easyRMA® GmbH auf eigene Kosten von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die easyRMA® GmbH – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
(a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzungen nicht mehr vorliegt oder
(b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
12. Haftung
12.1 Die easyRMA® GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die easyRMA® GmbH nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
12.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die easyRMA® GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
13. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der easyRMA® GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von der easyRMA® GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von der easyRMA® GmbH der Höhe nach angemessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
14. Geheimhaltung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflicht zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die easyRMA® GmbH. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der easyRMA® GmbH nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
15. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüneburg.
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung. Die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Allgemeine Pflichten des Kunden
- Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug
- Bestimmungen für Kauf von Waren (inkl. digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln)
- Bestimmungen für Hosting und virtuelle Server
- Bestimmungen für die Registrierung einer Domain
- Bestimmungen für Schulungen
- Bestimmungen für Onlinemarketing (SEO, Influencer Marketing, Content Marketing, Social-Media-Marketing)
- Bestimmungen für Webdesign
- Bestimmungen für die Anpassung Standardsoftware
- Haftung
- Abwerbeverbot
- Geheimhaltung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
1.1 Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von der easyRMA® GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sofern der Kunde eigene AGB einbeziehen will, die unseren AGB widersprechen, wird dem bereits jetzt widersprochen.
1.2 Die Angebote der easyRMA® GmbH richten sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.3 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
1.4 Die aktuellen AGB können über https://www.easyrma.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abgerufen und ausgedruckt werden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kann über unseren Onlineshop oder nach einem individuellen Angebot abgeschlossen werden.
2.1 Onlineshop
Die Angebote in unserem Onlineshop stellen keine verbindlichen Angebote auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen, in dem Onlineshop zu bestellen.
Ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) wird durch die Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abgegeben. Nach Eingang dieses Angebots bei der easyRMA® GmbH erhält der Kunde eine automatisch erzeugte Email, mit ihm der Erhalt der Bestellung bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebots dar, ein Vertrag kommt durch die Bestellbestätigung noch nicht zustande. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots oder mit Durchführung der Leistung durch die easyRMA®GmbH kommt der Vertrag zustande.
2.2 Individuelles Angebot
Nach der Vorlage eines individuellen Angebots durch die easyRMA® GmbH erfolgt der Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses durch die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden.
2.3 Bei Domainregistrierung gilt ergänzend:
Im Rahmen einer Domainregistrierung beschränkt sich die Aufgabe der easyRMA® GmbH auf die Vermittlungstätigkeit hinsichtlich einer gewünschten Domain (sog. Geschäftsbesorgungsverhältnis), während der Domainregistrierungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem für die jeweilige Domain zuständigen Registrar bzw. der Vergabestelle geschlossen wird. Es sind von dem Kunden daher auch die Registrationsbedingungen, Richtlinien und AGB des jeweiligen Registrars bzw. der Vergabestelle zu beachten, die im Falle eines Widerspruchs zu unseren Bedingungen Vorrang haben. Es folgt eine Liste der Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Vergabestellen bzw. des Registrars:
.de-Domain | |
.biz-Domain | |
.com-Domain | |
.eu-Domain | http://eurid.eu |
.info-Domain | |
.net-Domain | |
.org-Domain | |
.at-Domain | |
.be-Domain | https://www.dnsbelgium.be |
.dk-Domain | http://richtlinien.kundenserver.de/registrar/DE/lt.html |
.nl-Domain | https://www.sidn.nl/ |
.support-Domain | https://donuts.domains/about/policies/ |
.ch-Domain | http://switch.ch |
.wiki-Domain | https://toplevel.design/policy/ |
.fr-Domain | https://www.afnic.fr/medias/documents/AFNIC-_data_publication_and_access_policy_2012_.pdf |
3. Allgemeine Pflichten des Kunden
3.1 Sämtliche, für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Informationen, hat der Kunde der easyRMA® GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören auch auftretende Probleme oder Änderungswünsche.
3.2 Der Kunde hat der easyRMA® GmbH alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Zugangsdaten zum vereinbarten Termin oder auf Anforderung mitzuteilen.
3.3 Eine Nachforschungspflicht/Anforderungspflicht gibt es für die easyRMA® GmbH nicht.
3.4 Die Vertragspartner erteilen sich Anweisungen so rechtzeitig, dass eine angemessene Zeit für die Umsetzung verbleibt.
3.5 Wird dem Kunden ein Passwort zugeteilt, hat er es umgehend zu ändern und ein selbst gewähltes und sicheres Passwort einzustellen. Die Verantwortung hinsichtlich der Verwaltung und sicheren Verwahrung der Kundendaten und Passwörter trägt der Kunde selbst.
3.6 Der Kunde schafft alle in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen, damit die easyRMA® GmbH die vereinbarte Leistung erbringen kann. Er stellt erforderliche Hard- und Software, Remote-Zugänge sowie Speicherplatz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wird die easyRMA® GmbH beim Kunden vor Ort tätig, stellt dieser unentgeltlich und rechtzeitig die erforderlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.7 Der Kunde hat alle aus seiner Sphäre stammenden Daten zu sichern, bevor er sie an die easyRMA® GmbH übergibt oder zur Bearbeitung durch die easyRMA® GmbH freigibt. Der Kunde hat ebenfalls eine umfassende Datensicherung durchzuführen, bevor die easyRMA® GmbH auf die Hardware des Kunden zugreift.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen von der easyRMA® GmbH nach Leistungserbringung und Übergabe bzw. Zugang einer Rechnung innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
4.2 Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden auf die von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speichermedien zu sperren. Die easyRMA® GmbH wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels per E-Mail an die von dem Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Bei Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrten Zugangs fort.
4.3 Überzahlt der Kunde die easyRMA® GmbH, so ist easyRMA® GmbH nicht in der Prüfpflicht etwaiger zu viel geleisteter Beträge. Der Kunde hat diesen Betrag selbständig schriftlich anzufordern. Bei Überzahlungen kann die easyRMA® GmbH ein Verwahrentgelt von 5 % der überzahlten Summe monatlich geltend machen.
4.4 Der Kunde kann die easyRMA® GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Rechnungen erteilen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet. Sofern die Gebühren der Bank höher ausfallen, werden diese weitergereicht.
4.5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so ist die easyRMA® GmbH berechtigt Mahngebühren in Höhe von insgesamt 40,00 € geltend zu machen.
4.6. Für kostenlos von der easyRMA® GmbH bereitgestellte Inhalte, Waren und Dienstleistungen übernimmt diese keinen kostenlosen Support. Dieser ist gesondert zu beauftragen und ist kostenpflichtig.
4.7. Befindet sich der Kunde in einem Insolvenzantragsverfahren, Insolvenzeröffnungsverfahren, eröffneten Insolvenzverfahren oder ist der Kunde liquidiert oder auf andere Weise zahlungsunfähig, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, den Vertrag per sofort aufzulösen. Alle Daten werden ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zwei Monate vorgehalten.
5. Bestimmungen für Kauf von Waren (inkl. digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln)
5.1 Warenlieferungen / Überlassung von digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln
5.1.1 Die easyRMA® GmbH versendet bestellte Ware an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Lieferanschrift. Ist eine Zustellung beim Kunden nicht möglich und sendet das Transportunternehmen die Ware an die easyRMA® GmbH zurück, trägt der Kunde die Kosten für den Übersendungsversuch, es sei denn, dass er die Unmöglichkeit der Zustellung nicht zu vertreten hat oder vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die easyRMA® GmbH dem Kunden die Übersendung zeitlich angemessen vorher angekündigt hatte.
5.1.2 Die easyRMA® GmbH stellt die digitalen Inhalte per Download und Lizenzschlüssel per E-Mail zur Verfügung.
5.1.3 Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert die easyRMA® GmbH die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb des Willens der easyRMA® GmbH liegen, entbinden die easyRMA® GmbH in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
5.2 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Lizenzschlüsseln
Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die easyRMA® GmbH dem Kunden an den überlassenen digitalen Inhalten ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen Inhalte zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung von der easyRMA® GmbH nicht gestattet, die von der easyRMA® GmbH überlassenen Inhalte oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben.
Erst nach vollständiger Leistung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung, wird die Einräumung der Rechte an den Kunden wirksam. Eine vorläufige Gestattung der Nutzung der Inhalte kann die easyRMA® GmbH auch vor diesem Zeitpunkt vornehmen, ohne dass dadurch die Nutzungsrechte an den Kunden übergehen.
5.3 Eigentumsvorbehalt
Die easyRMA® GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
5.4 Gewährleistung
5.4.1 Die von der easyRMA® GmbH gelieferten Waren hat der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich am selben Tag nach dem Empfang der Ware anzuzeigen. Später festgestellte verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde hat nachzuweisen, warum der Mangel erst später festgestellt werden konnte. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten verletzt.
5.4.2 Für den Fall, dass ein Mangel vorliegt, kann die easyRMA® GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern (Nacherfüllung). Der Kunde kann den entsprechenden mangelbehafteten Teil mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt.
5.4.3 Ab der Ablieferung der Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Abkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der easyRMA® GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
5.4.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
5.4.5 Es gelten die Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller, sofern die easyRMA® GmbH nicht Hersteller der Ware ist.
6. Bestimmungen für Hosting und virtuelle Server
6.1 Leistungen von der easyRMA® GmbH
6.1.1 Die easyRMA® GmbH erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt die easyRMA® GmbH dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem bestimmten Umfang ablegen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der easyRMA® GmbH.
6.1.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter einer dem Kunden zugeteilten Internet-Domain zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen der easyRMA® GmbH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von der easyRMA® GmbH betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der easyRMA® GmbH nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
6.1.3 Die easyRMA® GmbH bietet ihre Dienste unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit an. Eine Verfügbarkeit zu 76 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden der easyRMA® GmbH nicht gewährleistet werden. Die easyRMA® GmbH bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der easyRMA® GmbH stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
6.1.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von der easyRMA® GmbH regelmäßig gesichert. Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der easyRMA GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Servern.
6.1.5 Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen der easyRMA® GmbH zu gewährleisten, so wird die easyRMA® GmbH dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Kunde hat die easyRMA® GmbH in diesem Fall bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig – das heißt bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt – zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Kunde die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber der easyRMA® GmbH, kann die easyRMA® GmbH das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.
6.1.6. Aufgrund der steigenden Strompreise sieht sich die easyRMA® GmbH leider gezwungen, die Preise unserer Hostingpakete um den entsprechenden Prozentsatz der gestiegenen Strommehrkosten zu erhöhen. Die Erhöhung findet jeweils zum Quartalsanfang statt und wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die genaue Ausrechnung der Stromkosten kann sich der Kunde bei der easyRMA® GmbH erfragen. Die easyRMA® GmbH verpflichtet sich, die Ausrechnung innerhalb von 7 Tagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern er diese anfragt.
6.2 Leistungsänderungen
6.2.1 Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern und/oder anzupassen, soweit es für den Kunden vorteilhaft oder mindestens zumutbar ist. Gründe für eine Änderung und/oder Anpassung des Leistungsangebots können insbesondere technische bzw. prozessuale Erforderlichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Schließung von Sicherheitslücken) oder auch eine Verpflichtung aufgrund der aktuellen Rechtslage, eines gegen die easyRMA® GmbH gerichteten Urteils oder einer Behördenentscheidung sein.
6.2.2 Damit eine von der easyRMA® GmbH vorgenommene Änderung und/oder Anpassung unter die Ziffer 6.2.1 fällt, muss sie wesentlichen Einfluss auf das Leistungsangebot der easyRMA® GmbH haben, sodass insbesondere rein optische Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind.
6.3 Pflichten des Kunden
6.3.1 Legt der Kunde auf dem von der easyRMA® GmbH zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dateien bzw. Inhalte ab, die urheberrechtlichem oder datenschutzrechtlichem Schutz unterliegen, so wird der easyRMA® GmbH gleichzeitig gestattet, diese Dateien bzw. Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen und zu übermitteln, sofern dies im Rahmen von Abfragen über das Internet oder zur Datensicherung notwendig ist. Die Prüfung, ob eine Nutzung personenbezogener Daten durch den Kunden in datenschutzrechtlich zulässiger Weise erfolgt, liegt allein in seiner eigenen Verantwortung.
6.3.2 Dem Kunden ist nicht gestattet, rechtswidrige oder rechtsverletzende Daten bzw. Inhalte auf dem von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speicherplatz abzulegen. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass keine Gefährdung des Servers bzw. des Kommunikationsnetzes von der easyRMA® GmbH sowie der dort hinterlegten Daten durch von ihm installierte und verwendete Inhalte und Anwendungen besteht. Ebenso dürfen diese Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. easyRMA® GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Sollten Ersatzansprüche von Dritten (einschließlich aller Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) dennoch gegenüber der easyRMA® GmbH geltend gemacht werden, hat der Kunde die easyRMA® GmbH von sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen und der easyRMA® GmbH sämtlichen diesbezüglich entstehenden Schäden zu ersetzen, es sein denn, die easyRMA® GmbH hat die Rechtsverletzung zu vertreten ist. Sollte die easyRMA® GmbH in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet, der easyRMA® GmbH vollumfänglich zu informieren, um der easyRMA® GmbH eine Prüfung und Verteidigung zu ermöglichen.
6.3.3 Dem Kunden obliegt es, seine Daten auf einem separaten Speichermedium (nicht auf den Servern der easyRMA® GmbH) zu sichern. Er ist verpflichtet, am Ende eines Arbeitstages die von ihm auf dem Server der easyRMA® GmbH abgelegten Daten zu sichern, wenn durch ihn oder von einem von ihm beauftragten Dritten Änderungen am Datenbestand vorgenommen wurden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, seine Daten vollumfänglich zu sichern, wenn durch die easyRMA® GmbH Serverarbeiten und/oder die Installation von Hard- oder Software vorgenommen werden. Die Sicherung hat in dem Fall vor Beginn der Arbeiten der easyRMA® GmbH zu erfolgen.
6.3.4 Feste IP-Adressen, die die easyRMA® GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, dürfen von der easyRMA® GmbH geändert werden. Die Voraussetzungen für eine Änderung sind dieselben der Berechtigung zur Leistungsanpassung/-änderung gemäß Ziffer 6.2.1.
6.3.5 Sollte eine Anpassung bzw. Änderung im Rahmen der Systeme von der easyRMA® GmbH notwendig sein, ist der Kunde in einer ihm zumutbaren Weise verpflichtet, daran mitzuwirken. Dies kann beispielsweise durch die erneute Übermittlung bzw. Eingabe der Kundendaten und/oder der Umstellung seiner eigenen Systeme erfolgen.
6.3.6 Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt. Dem Kunden ist außerdem untersagt, die von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Server zu nutzen, um Anonymisierungsdienste zur Verfügung zu stellen.
6.4 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
6.4.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich um die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit, wenn keine Partei ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jeweiligen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigt.
6.4.2 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
6.4.3 Hat der Kunde auf dem von der easyRMA® GmbH bereitgestellten Speichern Daten bzw. Inhalte hinterlegt, werden ihm diese Daten bzw. Inhalte im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf einem separaten Datenträger zur Verfügung gestellt. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von der easyRMA® GmbH bleiben unberührt.
6.5 Haftung
6.5.1 Sollte es durch die easyRMA® GmbH im Rahmen der Dienstleistungserbringung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zu einem fahrlässigen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz oder gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Verordnung, Verpflichtung oder Verfügung (z.B. durch die Bundesnetzagentur) kommen, wird die Haftung von der easyRMA® GmbH für mögliche Vermögensschäden gegenüber dem Kunden, als Endnutzer, gemäß § 44a TKG beschränkt.
6.5.2. Ansonsten gelten die unter Ziffer 12 dieser AGB aufgeführten Haftungsregelungen.
7. Bestimmungen für die Registrierung einer Domain
7.1 Die Zuteilung des Domainnamens gilt erst dann als tatsächlich erfolgt, wenn eine entsprechende Bestätigung von der easyRMA® GmbH gegenüber dem Kunden ausgesprochen wird. Da die easyRMA® GmbH auf die Vergabe einer Domain keinen Einfluss hat, sind auch Haftung und Gewährleistung in Bezug auf die Zuteilung einer bestimmten, durch den Kunden bestellten Domain ausgeschlossen.
7.2 Der Kunde unterliegt einer Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen von Abläufen der Registrierung, Übertragung und/oder Löschung von Domains ebenso wie im Rahmen von Änderungen der Datenbankeinträge durch die Vergabestellen. Die Mitwirkung muss für den Kunden zumutbar sein.
7.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm gewählten Domains sowie die über die jeweilige Domain abrufbaren Inhalte gesetzeskonform sind. Insbesondere dürfen dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße durch die vom Kunden gewählten Domains und darunter abrufbaren Inhalte. Sollten Ersatzansprüche von Dritten dennoch gegenüber der easyRMA® GmbH geltend gemacht werden, hat der Kunde die easyRMA® GmbH von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (inkl. solcher zur angemessenen Rechtsverteidigung) freizustellen und hat der easyRMA® GmbH sämtlichen diesbezüglich entstehenden Schäden zu ersetzen.
7.4 Die easyRMA® GmbH ist dazu berechtigt, die Erreichbarkeit einer Domain bzw. die Verfügbarkeit von Webseiteninhalten vorübergehend oder mitunter auch dauerhaft zu unterbinden, falls objektive Umstände darauf hindeuten, dass ein mit der Domain oder den Inhalten verbundener Rechtsverstoß vorliegt.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, der easyRMA® GmbH unverzüglich zu informieren, falls er gegenüber der Vergabestelle oder dem Registrar den Verzicht auf eine Domain erklärt.
7.6 Sollte der Kunde den mit der easyRMA® GmbH geschlossenen Vertrag kündigen, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Registrar bzw. der Vergabestelle. Das zuletzt genannte Vertragsverhältnis kann nur durch gesonderte, ausdrückliche und schriftliche Kündigung beendet werden, die in jedem Fall an die easyRMA® GmbH zu richten sind. Als Provider verwaltet die easyRMA® GmbH die Domain und leitet Mitteilung an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar weiter. Sind Kunde und Domaininhaber verschieden, ist die schriftliche Einwilligung des Domaininhabers in die Kündigung erforderlich.
7.7. Möchte der Kunde die bei der easyRMA® GmbH registrierte Domain ordentlich kündigen, ist dies unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Handelt es sich um eine der nachfolgenden Top-Level-Domains, beträgt die Frist sechs Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit: .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu. Im Übrigen beträgt die Frist drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
7.8. Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit der easyRMA® GmbH, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über die easyRMA® GmbH registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf Weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist die easyRMA® GmbH berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch die easyRMA® GmbH.
7.9 Im Falle einer Kündigung des zwischen dem Kunden und der easyRMA® GmbH bestehenden Vertrages, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns mitzuteilen, wie mit der registrierten Domain umzugehen ist und ob sie beispielsweise gelöscht werden soll. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er der easyRMA® GmbH gegenüber weiterhin zur Vergütung verpflichtet. Die easyRMA® GmbH wird dem Kunden im Falle einer Kündigung über die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse ergänzend auf diese Mitteilungspflicht hinweisen. Sollte auch dann nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine entsprechende Mitteilung erfolgen, wird die easyRMA® GmbH die Domain an die direkte Verwaltung der zuständigen Vergabestelle übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freigeben.
7.10 Die easyRMA® GmbH ist dazu berechtigt, die Domain des Kunden an die direkte Verwaltung der zuständigen Vergabestelle zu übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freizugeben, falls der Kunde sie nicht spätestens zum Beendigungstermin des zwischen dem Kunden und der easyRMA® GmbH geschlossenen Domainverwaltungsvertrages in die Verwaltung durch einen anderen Provider übergeben hat. Diese Berechtigung gilt auch in Fällen einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der Übernahme durch den neuen Provider.
7.11 Die easyRMA® GmbH stellt Domains bzw. Domainnamen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bereit und gibt keine ausdrückliche Zusicherung oder eine Garantie, dass diese stets verfügbar, fehlerfrei, zuverlässig, unterbrechungsfrei und den Anforderungen des Kunden entsprechend sind. Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Domain bereitgestellte Angebote und Ergebnisse (wie zum Beispiel auch Supportdienste) stets effektiv, akkurat, zuverlässig und ihren Anforderungen entsprechend funktionieren.
8. Bestimmungen für Schulungen
An den Schulungsunterlagen wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
9. Bestimmungen für Onlinemarketing (SEO, Influencer Marketing, Content Marketing, Social-Media-Marketing)
9.1 SEO (Suchmaschinenoptimierung)
Die easyRMA® GmbH erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung entsprechend der konkreten Auftragserteilung. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Suchbegriffe werden von der easyRMA® GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Dabei werden die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung berücksichtigt und billiges Ermessen ausgeübt. Eine Gewährleistung oder Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der gewählten Suchbegriffe übernimmt die easyRMA® GmbH dabei nicht.
Der Auftraggeber akzeptiert, dass die easyRMA® GmbH keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen hat und dass Suchmaschinen ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern können. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte sonstige Positionierung, bestimmte Zugriffszahlen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet die easyRMA® GmbH daher nicht.
9.2 Influencer Marketing / Social-Media-Marketing
Die easyRMA® GmbH erstellt für den Kunden Werbekampagnen in sozialen Medien einschließlich Blogs. Soweit vereinbart, werden diese von Prominenten des Internets oder Videoherstellern als Subunternehmer durchgeführt werden. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die easyRMA® GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen eines Product-Placements eine bestimmte Zahl an Aufrufen oder ein sonstiges Ziel erreicht wird.
Die easyRMA® GmbH haftet nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung und/oder für die rechtliche Zulässigkeit des Contents, Der Kunde ist für die rechtliche Überprüfung und Freigabe des Contents selbst verantwortlich. Sofern der Kunde eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies ausdrücklich mitzuteilen. Der Kunde stellt die easyRMA® GmbH hiermit ausdrücklich von jedweden, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung oder rechtlichen Unzulässigkeit ergebenden Verpflichtungen frei und ersetzt der easyRMA® GmbH sämtliche hiermit zusammenhängenden Schäden.
9.3 Content Marketing
Die easyRMA® GmbH konzipiert eine Strategie, mit der für die Internetseite des Auftraggebers relevante Inhalte geschaffen werden sollen, um das Internetangebot des Auftraggebers für dessen Nutzer zu verbessern. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
9.4 Subunternehmer
Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
10. Bestimmungen für Webdesign
10.1 Die easyRMA® GmbH erstellt für den Kunden Webseiten. Dies umfasst die Programmierung der Webseiten unter Einbeziehung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde die für die Ausstattung der Internetseite zu verwendenden Texte und Bilder bereitzustellen. Geschuldet ist die Erstausstattung mit Inhalten, die darüberhinausgehende Pflege und Fortentwicklung der Webseite kann von der easyRMA® GmbH in einer gesondert zu schließenden Vereinbarung übernommen werden. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
10.2 Bei der Gestaltung von Internetseiten erfolgen Zwischenabnahmen
– nach der Bereitstellung eines Grobkonzeptes, welches die wesentlichen Anforderungen an die Internetseite wiedergibt und
– nach der Bereitstellung eines Block-Layouts, welches die Gestaltung und Struktur der Internetseite veranschaulichten.
Die finale Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Internetseite.
10.3 Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die der Abnahme entgegenstehenden Mängel innerhalb von sieben Werktagen so detailliert schriftlich zu beschreiben, dass der easyRMA® GmbH eine Identifikation und Beseitigung der Mängel möglich ist. Mangelhaft ist die Leistung, wenn sie von der vereinbarten Leistung abweicht oder, für den Fall, dass keine konkrete Vereinbarung getroffen wurde, wenn Sie von der Leistung abweicht, wie sie nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erwartet werden konnte. Fehlt es an einem Mangel oder beanstandet der Kunde erstmals Umstände, die er bereits bei einer vorangegangenen Abnahmeprüfung hätte erkennen können, gilt das Nachbesserungsverlangen als Änderungswunsch. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.
10.4 Ohne eine gesonderte Vereinbarung ist die easyRMA® GmbH nicht zum Hosting (Bereitstellen von Speicherplatz und Anbindung an das Internet) der Internetseite verpflichtet. Ist die Webseite abgenommen, nennt der Kunde der easyRMA® GmbH innerhalb von 10 Werktagen die erforderlichen Zugangsdaten und sonstigen notwendigen Informationen, damit die Webseite auf einen über das Netzwerk erreichbaren Server aufgespielt werden kann. Schlägt das Aufspielen der Internetseite aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehl, gilt der erneute Versuch des Aufspielens als gesondert beauftragte Leistung.
11. Bestimmungen für Anpassung von Standardsoftware
11.1 Diese Bestimmungen gelten für individuelle Anpassungen der im Vertrag genannten Standards Software durch die easyRMA® GmbH auf die Bedürfnisse des Kunden und/oder dessen Hardware. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
11.2 Sofern die Installation per Fernzugriff erfolgt, gelten besondere Anforderungen an die Hardware und Software des Kunden, auf die der Kunde vor Abgabe seines Angebotes gesondert hingewiesen wird.
11.3 Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung oder Teilleistung teilt die easyRMA® GmbH dies dem Kunden mit, der dann prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wurde die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die (Teil-)Leistungen abzunehmen. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen der easyRMA® GmbH unverzüglich innerhalb von sieben Werktagen schriftlich detailliert mitzuteilen. Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird die easyRMA® GmbH hierzu unverzüglich Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.
11.4 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Abnahme- und Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte zur Verfügung.
11.5. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach der Ablieferung durch die easyRMA® GmbH, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der easyRMA® GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung von Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat die easyRMA® GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so kann die easyRMA® GmbH sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen.
11.6 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der easyRMA® GmbH nur durch die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich festzulegen. Von dieser Verpflichtung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden. Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert die easyRMA® GmbH die beauftragten Leistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb des Willens der easyRMA® GmbH liegen, entbinden die easyRMA® GmbH in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Die easyRMA® GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
11.7 Der Kunde stellt sicher, dass er für die Arbeiten an der Software über die erforderlichen Berechtigungen verfügt. Er stellt die easyRMA® GmbH auf eigene Kosten von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die easyRMA® GmbH – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
(a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzungen nicht mehr vorliegt oder
(b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
12. Haftung
12.1 Die easyRMA® GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die easyRMA® GmbH nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
12.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die easyRMA® GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
13. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der easyRMA® GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von der easyRMA® GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von der easyRMA® GmbH der Höhe nach angemessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
14. Geheimhaltung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflicht zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die easyRMA® GmbH. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der easyRMA® GmbH nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
15. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüneburg.